Häufige Fragen

Persönliche Beratung

Sollten Sie Fragen zu Störungsbildern, Behandlungsmöglichkeiten oder anderen Themen haben wenden Sie sich gerne jederzeit telefonisch, per Mail oder auch persönlich an mich. Auch eine Erstuntersuchung ist mit Verordnung des Arztes möglich, um Fragen zu klären.

Hausbesuche

Falls es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist die Praxis aufzusuchen, komme ich gerne zu Ihnen. Die Behandlung kann bei Ihnen zu Hause oder in einem Seniorenheim stattfinden. Diese Maßnahme muss durch den Arzt verordnet werden.

 

Rezepte

Logopädie wird verordnet bei allen Kindern und Erwachsenen mit Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen. Die Heilmittelverordnung wird durch den behandelnden Arzt ausgestellt und ist notwendig um eine logopädische Therapie zu beginnen. Da eine Verordnung innerhalb von 14 Tagen angefangen werden muss, besorgen Sie bitte erst eine nach der Terminabsprache.

Kosten

Die Kosten der Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen. Anschließend ist ein Eigenanteil von 10 % des Verordnungswertes pro Verordnung, sowie eine Rezeptgebühr von 10 € fällig. Es besteht jedoch auch unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung. Lassen Sie sich hierzu gern von Ihren Krankenkassen informieren. Privatpatienten bekommen zu Beginn der Therapie eine Kostentabelle.